Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der BITENOTBARK GmbH & Co. KG, An der Surheide 32, 28870 Fischerhude (im Folgenden auch "BITENOTBARK" genannt).

1. Allgemeines

Alle Leistungen und Lieferungen von uns erfolgen ausschließlich zu den folgenden Bedingungen. Abweichungen und sonstige Vereinbarungen müssen schriftlich fixiert werden. Abweichungen und sonstige Vereinbarungen in der Vergangenheit - auch wenn sie nicht schriftlich festgehalten wurden - bedeuten keinen grundsätzlichen Verzicht der hier niedergelegten Bedingungen. Bedingungen und Forderungen des Auftraggebers verpflichten uns nicht, auch wenn wir sie nicht mündlich oder schriftlich zurückgewiesen haben. Alle offensichtlichen Irrtümer und Fehler in Angeboten, Vertragen und sonstigen Vereinbarungen binden uns nicht. Hält der Auftraggeber sich nicht an Verträge und sonstige Vereinbarungen sind wir berechtigt, den betreffenden Auftrag bis zur Erfüllung ganz oder teilweise auszusetzen oder zu streichen. In solchen Fällen behalten wir uns Schadenersatzforderungen vor.

2. Angebot, Vertragsabschluß, Lieferung

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn dieser von uns und dem Auftraggeber unterzeichnet wurde. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Neuberechnungen. Beratungsgespräche sind - wenn keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden - ebenso wie Anfahrts- und Reisekosten zu vergüten.

Terminzusagen unsererseits sind unverbindliche Richttermine. Stellt sich heraus, das wir nicht zum genannten Richttermin liefern können, melden wir dies unverzüglich dem Auftraggeber. Die Lieferfrist verlängert sich in einem solchen Fall angemessen. Schadenersatzansprüche sind hierbei ausgeschlossen. Sofern nicht anders vereinbart, sind 50 Prozent der Bruttoauftragssumme bei Auftragserteilung fällig.

Alle Waren und Leistungen verbleiben in unserem Eigentum und Urheber- und Nutzungsrechte gelten als nicht Vergeben bis zur Bezahlung der gesamten Forderung aus der Geschäftsverbindung. Eine Aufrechnung mit nicht von uns schriftlich anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen.

3. Preise

Unsere Preise verstehen sich in EURO zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Ändern sich nach Vertragsabschluß Kosten und Preise für Fremdleistungen, behalten wir unter Einbeziehung des Auftraggebers eine Anpassung des Preises vor. Vorschläge des Auftraggebers haben keinen Einfluss auf die Höhe eines Preises.

Bei nicht vorhersehbaren außergewöhnlichen Kostenerhöhungen etwa durch Preiserhöhungen unserer Lieferanten oder Währungsschwankungen, sind wir berechtigt, die Preiserhöhung an den Kunden weiterzugeben.

4. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Zahlungen gelten mit Gutschrift auf unser Konto als erwirkt. Diskont- und Bankspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Enthalten oder erfordern Aufträge umfangreiche Fremdleistungen, erfolgt die Berechnung per Vorkasse und ggf. erfolgt die Berechnung per Vorkasse nach den Zahlungsbedingungen des jeweiligen Fremddienstleisters.

Importwaren sind per Vorauskasse zu zahlen. Sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes bestimmt ist, sind wir nicht vorleistungspflichtig. Wir behalten uns die Ablehnung von Scheck und Wechseln von Kunden ausdrücklich vor.

5. Lieferbedingungen bei Kaufsachen (Werbemittel)

Die Lieferung durch uns erfolgt schnellstmöglich. Genannte Lieferzeiten/Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, die Verbindlichkeit der genannten Zeit/des genannten Termins werden durch uns ausdrücklich und schriftlich bestätigt.

BITENOTBARK kommt mit Lieferungs- und Leistungsverpflichtungen im Falle unverbindlicher Liefer- bzw. Leistungstermine erst dann in Verzug, wenn der Kunde uns unter Angabe einer angemessenen Nachfrist anmahnt, diese Frist erfolglos abläuft und die weiteren, gesetzlichen Verzugsvoraussetzungen vorliegen.

Lieferung durch uns erfolgt immer unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten sowie pünktliche Ankunft der Ware. Lieferungsverzögerung bzw. Lieferungsausfall durch ein Verschulden unserer Lieferanten (ohne eigenes Mitverschulden von BITENOTBARK) stellen kein Verschulden unsererseits dar.

Verlangt der Kunde nach Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst mit der Bestätigung der Änderungen.

Liefer- und Leistungsverzögerungen infolge höherer Gewalt oder ähnlichen, nach Vertragsschluss entstehenden von uns nicht zu beeinflussenden Umständen, wie z.B. Arbeitskampf, behördliche Anordnungen, auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten, haben wir nicht zu vertreten. In diesen Fällen verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, längstens jedoch bis zu sechs Monaten. Nach Ablauf dieser Frist sind beide Parteien berechtigt, insoweit vom Vertrag zurückzutreten. Das Gleiche gilt, wenn einer Partei durch die Verzögerung erhebliche Nachteile entstehen.

BITENOTBARK ist zur Teillieferung berechtigt, soweit dies dem Kunden zuzumuten ist. Im Falle von zulässigen Teillieferungen sind wir berechtigt, auch Teilrechnungen zu stellen.

Wird die Belieferung auf Wunsch des Kunden, durch eine Unterlassung von erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Kunden (z..B. Lieferung von Ein-, Um- oder Anbaugegenständen) verzögert, nimmt der Kunde den Liefergegenstand nicht ab oder wird die Lieferung nicht durchgeführt, weil der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt, so ist BITENOTBARK berechtigt, Ersatz der dadurch entstehenden Mahnaufwendungen, insbesondere der Lagerkosten, zu verlangen. Die Lagerkosten können beginnend ab eine Woche nach Anzeige der Versandbereitschaft mit 0,5% Rechnungsbetrages für jeden Monat pauschal berechnet werden. Der Kunde ist berechtigt, uns nachzuweisen, dass keine oder erheblich geringere Lagerkosten entstanden sind. Es bleibt uns vorbehalten, höhere Aufwendungen nachzuweisen. Ferner bleiben die Möglichkeiten von BITENOTBARK unberührt, aufgrund der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen.

6. Gefahrenübergang bei Kaufsachen (Werbemittel)

Mit Übergabe des Liefergegenstandes von BITENOTBARK zur Verladung an die Transportperson (z.B. Spediteur, Frachtführer o.ä.), bei Beförderung durch uns mit Beginn der Verladetätigkeit, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes des Erfüllungsortes, geht die Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn BITENOTBARK die Kosten des Transportes trägt oder noch andere Leistungen wie die Aufstellung übernommen hat.

Erfolgt die Versendung auf Veranlassung des Kunden oder aus einem sonstigen Grund, der in der Sphäre des Kunden liegt, zu einem späteren als dem erstmöglichen Liefertermin, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft gegenüber dem Kunden auf den Kunden über.

Eine Versicherung des Liefergegenstandes, sei es gegen Diebstahl, Bruch, Transport, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige Risiken, erfolgt durch uns nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auch dann stets auf dessen Kosten.

Rücksendungen von Lieferungsgegenständen an BITENOTBARK erfolgen stets auf Rechnung und Gefahr der Kunden.

7. Urheberrechte, Nutzungsbedingungen und generelle Hinweise zur Abwicklung von Aufträgen im Zusammenhang mit Urheberrechtsbestimmungen

Alle von uns erbrachten Designleistungen, verfassten Texte, Softwareentwicklungen und Programmierleistungen oder sonstige im Sinne des Urheberrechts erbrachten Leistungen sind persönliche geistige Schöpfungen und damit urheberrechtlich geschützt. Sie bleiben auch nach Zahlung eines Nutzungshonorars durch den Auftraggeber unser Eigentum. Mit Zahlung des Nutzungshonorars wird die Nutzungsart und die räumliche und zeitliche Ausdehnung des Nutzungsrechts vereinbart und gewährt. Die ausschließlichen Nutzungsrechte können auf Wunsch und mit unserer Zustimmung vom Auftraggeber käuflich erworben werden. Vorschläge des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht.

Unsere Leistungen dürfen weder kopiert oder nachgeahmt noch ohne ausdrückliche Genehmigung anderweitig verwendet oder Dritten zugänglich gemacht werden. In allen Fällen, auch nach dem Erwerb von Nutzungsrechten durch den Auftraggeber, behalten wir uns ausdrücklich das Recht vor, sämtliche aus der Geschäftsbeziehung hervorgegangenen Leistungen und Waren zur Eigenwerbung zu verwenden. Für diesen Fall muss uns der Auftraggeber eine angemessene Anzahl einwandfreier Muster überlassen. Originale müssen uns nach angemessener Frist unbeschädigt zurückgegeben werden; eine generelle Aufbewahrungspflicht unsererseits existiert nach Rückgabe nicht - es sei denn dies wurde im Rahmen eines gewährten Nutzungsrechtes schriftlich vereinbart.

Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Eine unentgeltliche Tätigkeit und die kostenfreie Vorlage von Entwürfen ist nicht möglich.

Für die inhaltliche, grammatikalische und orthografische Richtigkeit von Texten ist der Auftraggeber verantwortlich. Mit der Genehmigung von Entwürfen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für dessen Richtigkeit insgesamt. Zusendung und Rücksendung unserer Arbeiten gehen auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers. Vor Ausführung einer Veröffentlichung oder Vervielfältigung sind uns Muster zur Korrektur vorzulegen.

Nachfolgend genannte Punkte sind als Einzelposten separat zu honorieren:

  1. Der Auftraggeber zahlt pro Entwurf und für die Nachbesserungen
  2. Der Auftraggeber zahlt ein Honorar für die nachfolgende Ausarbeitung des Entwurf oder von Entwürfen
  3. Der Auftraggeber zahlt ein Honorar für Nutzungsrechte
  4. Der Auftraggeber zahlt für die Übertragung des Copyrights

Anderweitige Vereinbarungen müssen schriftlich fixiert und von uns unterzeichnet werden.

8. Mängel bei Kaufsachen (Werbemittel)

BITENOTBARK trägt Gewähr dafür, dass die gelieferten Waren bei Gefahrenübergang nicht mit wesentlichen Mängeln behaftet sind.

Angaben über Lieferungsumfang, Aussehen, Leistungen, Maße und Gewichte etc. des Kaufgegenstandes stellen keine Garantie, sondern nur Produktbeschreibungen dar, die nur als annähernd anzusehen sind. Eine Garantie liegt nur dann vor, wenn BITENOTBARK diese ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnet.

Werden nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich Konstruktion, Material und Ausführung vorgenommen und diese auf die gelieferte Sache berücksichtigt, stellen diese Änderungen keinen Mangel der Kaufsache dar, soweit dadurch keine Beeinträchtigung der Brauchbarkeit eintritt. Sofern die Änderungen bei der gelieferten Kaufsache noch nicht berücksichtigt wurden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Umsetzung derartiger Änderungen.

Die Gewährleistung für Werbemittel ist ausgeschlossen für Mängel und Schäden, die entstanden sind,

Beanstandungen heben die Annahme- und Zahlungspflicht des Kunden nicht auf, es sei denn, die Mangelhaftigkeit der Ware ist unstrittig oder bereits rechtkräftig festgestellt.

Ergibt eine Überprüfung der beanstandeten Kaufsache, dass kein Mangel vorlag, ist BITENOTBARK berechtigt, seinen Aufwand für die Überprüfung nach seinen allgemeinen Stundensätzen dem Kunden in Rechnung zu stellen.

9. Haftungsbeschränkung

Wir haften nur für Mängel, die von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Schadenersatzansprüche für entgangene, bzw. vermeintlich entgangene Gewinne oder sonstige Vermögensschäden sind ausgeschlossen. Die Haftung ist auf den jeweiligen von uns ausgestellten Rechnungsbetrag oder den jeweiligen Posten in dieser Rechnung begrenzt.

Mängel in unserer Leistung oder Kaufsache, die uns nachgewiesen wurden, beheben wir nach unserer Wahl durch Neulieferung oder Nachbesserung. Sind Neulieferung oder Nachbesserung unmöglich oder innerhalb einer uns einzuräumenden angemessenen Frist gescheitert, kann der Auftraggeber eine angemessene Herabsetzung der Auftragssumme fordern oder verlangen, den entsprechenden Vertrag bzw. die entsprechenden Teile daraus rückgängig zu machen.

Offensichtliche Mängel der Lieferung oder Leistung sind vom Auftraggeber innerhalb einer Woche nach Empfang der Leistung oder Ware schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen uns innerhalb einer Woche nach Entdeckung des Mangels vom Auftraggeber schriftlich angezeigt werden. Spätere Mängelrügen können wir nicht berücksichtigen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt maximal 3 Monate ab Auslieferung, endet aber schon vorher, wenn die Nutzungsart für unsere Leistung innerhalb von 3 Monaten beendet ist (beispielsweise bei Zeitungsanzeigen).

Wir prüfen nicht, ob unsere Leistungen gegen Rechte Dritter verstoßen bzw. als Warenzeichen schutzfähig sind. Die Verantwortung und Haftung hierfür liegt ausschließlich beim Auftraggeber.

Die Ansprüche des Auftraggebers sind hiermit abschließend geregelt.

10. Druckaufträge

Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Kunden auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und BITENOTBARK druckreif erklärt zurückzugeben. Wir haftet nicht für vom Kunden zu vertretene Fehler. Fernmündlich übermittelte Texte oder Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Kunden.

Die Hausfarbe des Kunden wird in Pantone-C angeben. Alternativ können Sonderfarben in HKS-Farbwerten angegeben werden. Diese Angaben gelten für uns und unsere Druckerei als verbindlich.

Für Bilder, die von Kunden geliefert werden, gilt zur Farbabstimmung die Vorlage einer farbverbindlichen Vorlage oder die Freigabe unseres Artwork (Proof). Farben von Bilddaten sind im CMYK-Modus zu liefern. Anders angelegte Farben werden von uns zur Weiterverarbeitung in CMYK umgewandelt. Für daraus resultierende Farbabweichungen können wir keine Haftung übernehmen.

Für vom Kunden zur Erfüllung des Auftrages überlassene Unterlagen wie insbesondere Filme, Klischees, Datenträger etc. ist eine Haftung ausgeschlossen.

Der Kunde erwirbt durch Auftragserteilung keinen Eigentumsanspruch an den zur Herstellung von Aufdrucken, Prägungen u.ä. benötigten Werkzeugen.

Bei Druckaufträgen aller Art behält sich BITENOTBARK eine Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 10% vor.

11. Schlussbestimmung

Für alle Geschäftsbedingungen und Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Erfüllungsort und Gerichtsstand - ausgenommen Privatkunden - ist Bremen. Für Privatkunden gilt der allgemeine Gerichtsstand. Sollten eine oder mehrere Bedingungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine weitere vereinbarte Bedingung unwirksam oder nicht durchführbar sein, oder stellt sich zu irgendeinem Zeitpunkt heraus, dass eine Lücke in den Bedingungen existiert, so wird dadurch die Relevanz aller anderen Bedingungen nicht berührt. Die unwirksame Bedingung oder Lücke gilt durch eine solche Bedingung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.

Stand: August 2020